betriebliche Altersversorgung, betriebliche Krankenversicherung und Generationenberatung sind unsere Kompetenzen
betriebliche Altersversorgung, betriebliche Krankenversicherung und Generationenberatung sind unsere Kompetenzen 

Entgeltumwandlung

Dieses Video zeigt die Vorteile und den groben  Ablauf einer Entgeltumwandlung.

 

Trifft zu auf Direktversicherung, Pensionsfond, Pensionskasse und U-Kasse. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, sind folgende wesentliche Änderungen bei der bAV vorgenommen worden:

 

1.Erhöhung des steuerfreien Dotierungsrahmens für die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG von 4% auf 8 %

2.Vereinfachung der Vervielfältigungsregelung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

3.Möglichkeit der Nachzahlung von unterbliebenen Dotierungen

4.Obligatorischer Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung

5.Förderbetrag für Geringverdienerbei Arbeitgeberfinanzierung

6.Freibetrag für bAV-Leistungsanrechnung auf Grundsicherung im Alter

7.Sozialparnermodell (reine Beitragszusage,keine Garantie,Opting-Out-Modell, etc.)

8.Weitere Änderungen (z.B.Änderung der Rentenanpassung gem. §16 BetrAVG etc.)

 

Viele weitere Änderungen und Ergänzungen, wie die Umwandlung der Freigrenze zum Freibetrag beim Rentenbezug für Krankenversicherungsbeiträge, werden hier nicht aufgeführt. Auf Ihren Wunsch erhalten Sie und/oder der Steuerberater Berechnungen bei denen sämtliche neue gesetzliche Änderungen berücksichtigt sind.

 

Unser Vorschlag:

 

Nehmen Sie Kontakt auf über die Seite "Was tun?"

 

Wir informieren Sie gerne digital oder auch persönlich.

 

Notwendige Unterlagen, wie die aus haftungsrechtlichen Gründen notwendige Versorgungsordnung, können Ihnen mit uns verbundene Rechtsanwälte günstig erstellen.

 

Vorschläge mit der Darstellung von Auswirkungen der bAV auf die Firma und die Vorteile für die einzelnen Mitarbeiter sind selbstverständlich.

 

Auf Wunsch kann auch die Verwaltung Ihrer bAV 100% digital erfolgen.

 

 

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© Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern .


Betriebsrentenstärkungsgesetz
Überblick über die Änderungen ab 1. Januar 2018
Sebastian Rieger, Landshut

Bernhard Bartsch, Landshut
Bereich Grundsatz, Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft neue Anreize zum Auf- und Ausbau der betrieblichen
Altersvorsorge. Die Möglichkeiten für die Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche
Versorgungssysteme zu gestalten, werden erweitert. Zusätzlich werden Anreize für Geringverdiener
durch spezifische Förderungen eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
2 Änderung des Betriebsrentengesetzes
2.1 Sozialpartnermodell mit reiner Beitragszusage
2.2 Automatische Entgeltumwandlung
2.3 Weitergabe ersparter Sozialversicherungsbeiträge
3 Änderungen im Steuerrecht
3.1 Erhöhung des steuerlichen Freibetrages von Arbeitgeberbeiträgen zur BAV
3.2 Arbeitgeberzuschüsse bei Entgeltumwandlungen
3.3 Sicherungsbeiträge des Arbeitgebers bei reinen Beitragszusagen
3.4 Förderung für Geringverdiener
4 Änderungen im Sozialversicherungsrecht
4.1 Arbeitgeberbeiträge zur BAV
4.2 Sicherungsbeiträge des Arbeitgebers bei reinen Beitragszusagen
4.3 Änderung bei der Kranken- und Pflegeversicherung
4.4 Auskunftsanspruch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung
5 Sonstige Neuregelungen
5.1 Erhöhung der Grundzulage für die Riesterrente
5.2 Grundsicherung
5.3 Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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