Was bringt die bAV, wenn Sie selbst nichts mehr bestimmen können?
Es ist wichtig, gerade in Covid-19-Zeiten, den § 1896 Abs. 1 BGB zu kennen.
Dieser besagt, dass für den Fall, dass jemand, der durch Krankheit, Unfall oder sonstige
Behinderung nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten ganz oder teilweise
zu besorgen vom Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt bekommt.
Für ihn können also nicht Angehörige, Ehepartner, etc. Rechtsgeschäfte tätigen, Entscheidungen fällen oder ihn vertreten.
Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, erhält er vom Gericht einen gesetzlichen
Vertreter, wohl einen Fremden, der dann über die Köpfe der Angehörigen hinweg
Entscheidungen über Gesundheit, Vermögen etc. trifft.
Darum lassen Sie sich helfen rechtzeitig, selbstbestimmt Vorsorge zu treffen.
>>> Vorsorgeinformationen <<<
Wie soll das gehen?
Problem:
Mehrere Vermittler, aber diese sind Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers (AG).
Das bedeutet, dass der AG für die Beratung haftet.
Lösung:
Hier helfen voll digitalisierte Prozesse, dass die Beratung stets in gleicher Qualität stattfindet.
Problem:
Vor dem Einstieg in eine bAV-Lösung wünschen Sie eine umfassende Information für die Mitarbeiter.
Lösung:
Hier hilft ein Infoportal auf dem jeder Mitarbeiter seine betriebliche Versorgungssituation berechnen kann
ohne persönliche Daten preisgeben zu müssen und ohne Kontakt zu einem Vermittler.
Problem:
Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen für heute und im Rentenbezug sind unklar.
Lösung:
Diese werden, stand heute, dem Gehalt entsprechend, graphisch simuliert und transparent dargestellt.
Problem:
Die Belastung des AG durch Wahl des bAV-Modells und Zuschüsse etc. ist unbekannt.
Lösung:
Diese und weitere Unsicherheiten werden mit Hilfe eines bAV-Tools beseitigt .
Problem:
Wie wird der AG über das Gespräch mit dem Mitarbeiter, für das er haftet, informiert?
Lösung:
Wie der Mitarbeiter erhält der AG die vollständige Beratungsdokumentation digital bevor er unterschreibt.
Problem:
Die bAV verursacht einen grossen Arbeits- und Verwaltungsaufwand für den AG
Lösung:
Nur bedingt. Der AG kann einen voll digitalisieren Beratungs-, Antrags- und Verwaltungsprozess aus einer Hand erhalten, so dass er eine "pflegeleichte" bAV für seine Mitarbeiter erhält.