Schwerpunkte: Betriebliche Altersversorgung und betriebliche Krankenversicherung
Seit gut 30 Jahren in der Finanzdienstleistung tätig und fast ausschließlich befasst mit der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV genannt.
Eine bAV ist keine Versicherung.
Sie ist das Versprechen einer Leistung
zum Zweck der Versorgung des Arbeitnehmers
von seiner Firma.
Die Versicherung dient hier einzig der Finanzierung der zugesagten Leistung.
Durchführungswege
Es stehen verschiedene Durchführungswege zur Auswahl. Welcher Weg passt hängt auch davon ab für wen, welche Gruppe die bAV eingerichtet werden soll. Jeder Weg hat eigene Risiken und Vorteile. So gibt es auch Wege, bei denen die zugesagte Leistung nicht über Versicherungen angespart werden muss. Ein Weg, die Pensionszusage, der oft bei Geschäfstführern und Führungskräften gewählt wird, birgt Gefahren auf Grund der Rückstellungen in der Bilanz, wenn nicht entsprechend beraten wird. Es ist u.a. das
Ein Spezialbereich ist die Behandlung/Hilfestellung bei Pensionsrückstellungen. Dies besonders bei Betriebsübergang auf Kinder oder bei Verkauf.
Siehe auch Pensionszusagen auf dieser Homepage mit Lösungsmöglichkeiten und folgendem Link:
Anbei nur den Link für ein Beispiel:
https://www.hallesche.de/bkvfeelfree
wer mehr braucht, soll auch mehr bekommen:
https://www.hallesche.de/
Lassen Sie uns darüber sprechen warum.
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