Seit gut 30 Jahren in der Finanzdienstleistung tätig und fast ausschließlich befasst mit der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV genannt.
Eine bAV ist keine Versicherung.
Sie ist das Versprechen einer Leistung
zum Zweck der Versorgung des Arbeitnehmers
von seiner Firma.
Die Versicherung dient hier einzig der Finanzierung der zugesagten Leistung.
Durchführungswege
Es stehen verschiedene Durchführungswege zur Auswahl. Welcher Weg passt hängt auch davon ab für wen, welche Gruppe die bAV eingerichtet werden soll. Jeder Weg hat eigene Risiken und Vorteile. So gibt es auch Wege, bei denen die zugesagte Leistung nicht über Versicherungen angespart werden muss. Ein Weg, die Pensionszusage, der oft bei Geschäfstführern und Führungskräften gewählt wird, birgt Gefahren auf Grund der Rückstellungen in der Bilanz, wenn nicht entsprechend beraten wird. Es ist u.a. das
Ein Spezialbereich ist die Behandlung/Hilfestellung bei Pensionsrückstellungen. Dies besonders bei Betriebsübergang auf Kinder oder bei Verkauf.
Siehe auch Pensionszusagen auf dieser Homepage mit Lösungsmöglichkeiten und folgendem Link:
Von der Unternehmervollmacht, Vorsorgevollmacht bis hin zur Patientenverfügung ein Bereich, der existenziell wichtig ist, und jeder zumindest die Folgen kennen sollte, wenn er sich darüber nicht informiert. Der folgende Link führt Sie weiter:
Ergänzungshinweise der Erstinformation(§15 VersVermV):
Beratungsleistung:
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte biete ich eine Beratung an.
Vergütung:
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhalte ich eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Ich vermittele Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden.